Zum Tod von Lore Maria Peschel-Gutzeit (1932-2023)

Heute habe ich in der ZEIT eine Anzeige zum Tod von Lore Maria Peschel-Gutzeit gesehen, die am 2. September 2023 im Alter von 90 Jahren verstorben ist. Erst kürzlich, als ich die ersten Beiträge in diesen Blog eingestellt habe, dachte ich an das telefonische Interview, das ich mit ihr vor zehn Jahren geführt habe. Am 9. Januar 2013 habe ich folgenden Beitrag über ihre „autobiographische Zeitgeschichte“ mit dem Titel „Selbstverständlich gleichberechtigt“ mit einem kleinen Interview in meinem alten Blog veröffentlicht.

Das Buch „Selbstverständlich gleichberechtigt“

Am Inhalt und der Bedeutung des Buches hat sich auch zehn Jahre später nichts geändert, deshalb veröffentliche ich den Beitrag hier noch einmal als Hommage an eine Frau, die sich auf vielfältige Weise für Frauen engagiert hat.  „Selbstverständlich gleichberechtigt“, das erleben viele Frauen heute, auch wenn die Gleichberechtigung noch immer nicht und längst nicht überall selbstverständlich ist. Dennoch leben wir heute in „goldenen“ Gleichberechtigungszeiten, wenn man sich die Rolle der Frau in den Zeiten anschaut, in denen Lore Maria Peschel-Gutzeit sich auf den Weg ins Berufsleben gemacht hat.

 

Mehr als einmal habe ich vor Staunen oder Empörung den Kopf geschüttelt, als mir klar wurde, wie jung die Gleichberechtigung in unserer Republik ist. Dass bis Mitte der 70er Jahre eine Ehefrau die Erlaubnis ihres Ehemannes brauchte, um einen Beruf auszuüben. Dass bis Ende der 60er Jahre Beamtinnen, die ein Kind bekamen, Vollzeit arbeiten – oder ihren Beamtenstatus ganz aufgeben mussten. Die Autorin dieses äußerst lesenswerten Buches hat einen großen Anteil daran, dass sich dieses geändert und vieles andere für die Frauen zum Besseren gewendet hat. Daher ist das Buch nicht nur eine Biografie, sondern auch ein Abriss durch die Geschichte der Gleichberechtigung nach dem zweiten Weltkrieg. Lore Maria Peschel-Gutzeit schafft es zusammen mit Nele-Marie Brüdgam, die Leser mit ihrem bewegten Leben und gesellschaftspolitischen Themen zu fesseln, sodass man das Buch kaum aus der Hand legen kann. Immer wieder bin ich mit einem „Ach so“ oder „Aha“ an Erlebnissen hängen geblieben. Ein gelungenes Buch, das Frauen und Männer aus meiner Sicht lesen sollten, weil es eine beeindruckende Persönlichkeit zeigt und den Lesern gelegentlich unverhofft einen Spiegel vorhält. Denn so gleichberechtigt sich die Gesellschaft auch gibt, machen wir uns nichts vor, in den Köpfen vieler Menschen sind die Aufgaben von Männern und Frauen noch immer klar verteilt. Wie kann es sonst geschehen, dass ein Call-Center-Mitarbeiter anruft und nach meinen Mann fragt, weil er ein Finanzangebot vorstellen möchte? O-Ton: „Darum kümmert sich ja sicher Ihr Mann!“ Es gibt noch viel zu tun, die Lektüre dieses Buches wäre ein erster Schritt.

Kleines Interview mit Frau Peschel-Gutzeit

Ich bedanke mich ganz besonders bei Frau Peschel-Gutzeit, dass sie sich die Zeit für meine drei Fragen genommen hat. Nach der Lektüre des Buches habe ich kaum gewagt, ihr die Fragen zu schicken, weil sie noch immer unglaublich aktiv war.

Wann und wie haben Sie zum ersten Mal festgestellt, dass es einiges zu tun gibt in Sachen Gleichberechtigung?

Dass es einiges zu tun gibt in Sachen Gleichberechtigung, habe ich spätestens gemerkt, als ich mit dem Studium der Rechtswissenschaft im Jahre 1951 begann. Denn dort lernten wir ja z.B. die Regelung des damals geltenden ehelichen Güterrechts, wonach der Mann die alleinige Verwaltung und Verfügungsbefugnis über das gesamte Familieneinkommen, auch das der Frau und der Kinder, hatte, ferner bestand damals die Regelung, dass die Frau noch nicht einmal für ihr eigenes Arbeitseinkommen ein eigenes Konto errichten konnte, dass nur der Ehemann von diesem Konto abheben konnte, usw., usw. Da ich aus einem politisch interessierten Hause kam, hat mich dies natürlich konsterniert und ich fing an zu grübeln, wie sich dies alles wohl mit Art. 3 unseres Grundgesetzes vereinbaren ließe (was es ja auch nicht tat, dementsprechend trat diese Regelung zwei Jahre später außer Kraft).

Wie schätzen Sie den heutigen „Entwicklungsstand“ der Gleichberechtigung ein? Steckt sie noch in den Kinderschuhen, ist sie in der Pubertät oder bereits erwachsen?

Den Entwicklungsstand der Gleichberechtigung zu beurteilen, ist wirklich nicht leicht. Aus den Kinderschuhen sind wir sicherlich heraus, erwachsen sind wir aber noch nicht und insoweit bleibt ja bei Ihrer Aufzählung nur die Pubertät. Die passt nur deswegen so besonders schlecht, weil in der Pubertät junge Menschen sich im Allgemeinen nur um sich selbst kümmern und in einem relativ chaotischen Zustand sind, alles dies wünsche ich aber der Entwicklung der Gleichberechtigung nicht. Man könnte vielleicht sagen, dass wir allenfalls die Hälfte des Weges zurückgelegt haben.

Über welche Entwicklung, die Sie angestoßen haben, sind Sie besonders froh?

Aus meinem Buch wissen Sie, dass ich die Initiatorin der sogenannten Lex Peschel bin, also des Gesetzes, das es Beamtinnen und Richterinnen ermöglicht hat, ab 1969 Teilzeitarbeit zu leisten oder Familienurlaub für viele Jahre zu wählen. Dies war in meinem Leben ein Meilenstein bzw. ein Schlüsselerlebnis. Denn als der Deutschen Juristinnenbund, unter dessen Flagge wir dies alles ja durchgesetzt haben, erkannte, was sich bei entsprechender Hartnäckigkeit alles bewegen lässt, wuchs dort die Zuversicht und der Mut und bei mir persönlich war das nicht anders. In meinem späteren Leben habe ich – wie Sie wiederum aus dem Buch wissen – vieles weiteres angestoßen, nicht nur zur Verbesserung der Rechte der Frauen, sondern auch zur Verbesserung der Lage der Kinder in unserer Gesellschaft, beides tue ich bis heute. So wissen Sie, dass ich Mit-Autorin der Ergänzung von Art. 3 Abs. 2 GG bin, so dass es dort seit 1994 heißt „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“. In meinem Buch beschreibe ich, dass es in der Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat, welcher ich angehörte, vor allem vier Frauen waren, die diese notwendige Ergänzung durchgesetzt haben: Frau Prof. Limbach, Frau Ministerin Merk, Frau Dr. Hohmann-Dennhardt und ich. Ich verkenne natürlich nicht, dass die Ergänzung einer Verfassung für sich genommen noch keine Änderung der Realität bedeutet. Aber ohne einen entsprechenden Auftrag an die staatlichen Stellen, hier vor allem an den Deutschen Bundestag, wird erst recht nichts bewirkt. Immerhin gehen alle Gleichstellungsgesetze und alle Initiativen zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung auf diese Verfassungsänderung zurück. ©Fragen und Einführungstext: Dr. Birgit Ebbert www.vergessene-frauen.de Lore Maria Peschel-Gutzeit: Selbstverständlich gleichberechtigt. Hoffmann & Campe 2012

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